Inhaltsverzeichnis
- Mindesturlaub im Gesetz (BUrlG)
- Teilurlaub
- Gesetzlicher Mindesturlaub für über 50-Jährige
- Mindesturlaub Azubi / Ausbildung
- Gesetzlicher Mindesturlaub bei Teilzeit
- Im Minijob
- FAQ zum Mindesturlaub
- Was ist der Mindesturlaub?
- Wer hat Anspruch auf Mindesturlaub?
- Wie berechnet sich der Mindesturlaub?
- Darf der Mindesturlaub ausgezahlt werden?
- Darf der Arbeitgeber den Urlaub festlegen?
- Kann der Urlaubsanspruch verfallen?
- Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
- Was passiert bei Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Gesetzlicher Mindesturlaub in Deutschland (© blende11.photo / Fotolia.com)
Im Bundesurlaubsgesetz ist der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland geregelt. Arbeitnehmern steht ein generelles Recht auf bezahlten Urlaub zu, bei einer 5-Tage-Woche sind dies mindestens 20 Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage. Sonderregelungen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, für die das Jugendarbeitsschutzgesetz einschlägig ist, und für Menschen mit Behinderung, deren Urlaubsanspruch sich nach dem Sozialgesetzbuch IX richtet.
Mindesturlaub im Gesetz (BUrlG)
Üblicherweise ist der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag festgelegt oder es finden sich Regelungen im Tarifvertrag. Das Gesetz gewährt Arbeitnehmern gemäß § 3 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen, die dem Arbeitnehmer zur Erholung dienen sollen (sog. Erholungsurlaub). Als Werktage gelten gemäß § 3 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz die Tage von Montag bis Samstag, was einer 6-Tage-Woche entspricht. Bei einer 6-Tage-Woche und einem Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr würde dies einen jährlichen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen ergeben. So lässt sich also ableiten, dass vom Gesetzgeber grundsätzlich ein Jahresurlaub von 4 Arbeitswochen vorgesehen ist.
In vielen Fällen arbeiten Arbeitnehmer jedoch nicht 6, sondern 5-Tage die Woche. Man spricht hier auch von Arbeitstagen, im Unterschied zu Werktagen. Um auch hinsichtlich einer 5-Tage-Woche dem Mindesturlaubsanspruch gerecht zu werden, müssen die laut Gesetz gewährten 24 Urlaubstage in Relation gesetzt und heruntergerechnet werden. Bei einer 5-Tage-Woche gilt daher ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen, was ebenfalls vier Wochen entspricht.
JuraForum-Tipp.de: Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen. Es gibt zudem auch Sonderreglungen, u.a. für minderjährige Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung oder auch Seeleute.
Wichtig zu wissen ist, dass durch das Bundesurlaubsgesetz nur der gesetzliche Mindesturlaub geregelt wird. Diese Urlaubstage müssen vom Arbeitgeber also in jedem Fall mindestens gewährt werden – bei voller Bezahlung. Finden sich Urlaubsregelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen, dürfen diese nur für den Arbeitnehmer begünstigend von den Regelungen des Bundesurlaubsgesetz abweichen.
JuraForum.de-Tipp: Es kann dem Arbeitnehmer also immer nur mehr Urlaub gewährt werden, jedoch nicht weniger als vom Bundesurlaubsgesetz vorgesehen.
Teilurlaub
Zu berücksichtigen ist zudem, dass hinsichtlich der vollumfänglichen Gewährung des Urlaubs eine Wartezeit gilt. Diese ist in § 4 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Demnach wird der volle Urlaubsanspruch erst dann erworben, wenn das Arbeitsverhältnis schon mindestens sechs Monate besteht. Auch schon vor Ablauf dieser Wartefrist steht dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zu, es sind dann 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis schon besteht. Entsprechende Regelungen für diesen sogenannten Teilurlaub finden sich in § 5 Bundesurlaubsgesetz.
Gesetzlicher Mindesturlaub für über 50-Jährige
Generell gilt, dass eine Staffelung der gesetzlichen Urlaubstage entsprechend dem Alter des Arbeitnehmers nur für Jugendliche vorgenommen wird. Bei volljährigen Arbeitnehmern hat deren Alter keinen Einfluss auf ihren Urlaubsanspruch. Gemäß den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes wird zur Berechnung des Mindesturlaubs lediglich die Zahl der Arbeitstage herangezogen, nicht jedoch das Alter eines Arbeitnehmers.
Sollten sich im Tarifvertrag Urlaubsstaffelungen nach Alter finden, sollten diese Regelungen überprüft werden, da hier meist davon auszugehen ist, dass sie nicht wirksam sind. Andernfalls könnte ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Durch das Bundesurlaubsgesetz wird lediglich der zu gewährende Mindesturlaub festgelegt. Dem Arbeitnehmer kann durch Arbeitsvertrag aber auch ein höherer Urlaubsanspruch gewährt werden.
Es gibt jedoch auch Tarifverträge, in denen festgelegt ist, dass dem Arbeitnehmer mit zunehmendem Alter mehr Urlaubstage zu gewähren sind. Hierbei geht man davon aus, dass ältere Arbeitnehmer grundsätzlich ein höheres Bedürfnis nach Erholung haben. 2012 hat jedoch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass entsprechende Regelungen zur Urlaubsstaffelung nach Alter nicht wirksam sind. Hierin wird vielmehr ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gesehen. Arbeitnehmer dürfen auch wegen ihres Alters nicht benachteiligt werden.
Dennoch kann nicht von einer grundsätzlichen Unzulässigkeit einer solchen Urlaubsstaffelung nach Alter ausgegangen werden. Hier muss vielmehr im Einzelfall entschieden werden, die rechtliche Beurteilung obliegt dabei dem zuständigen Arbeitsgericht. Die Richter können dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts folgen, dieses ist jedoch nicht verbindlich für sie.
Arbeitsgerichte bejahen in der Praxis meist einen Urlaubsanspruch nach Alter, wenn es sich um einen Arbeitnehmer über 50 Jahre handelt, der in seinem Beruf einer körperlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit nachgeht. Entsprechende Klagen jüngerer Arbeitnehmer wegen Altersdiskriminierung wurden meist abgewiesen, da die Einzelfallumstände zu berücksichtigen sind. Ältere Arbeitnehmer brauchen längere Regenerationszeiten, dies gilt umso mehr, wenn sie körperlich schwer arbeiten. Die Zahl der zusätzlichen Arbeitstage sollte dabei jedoch im Rahmen bleiben. Zwei weitere Urlaubstage für einen Ü50-Mitarbeiter wurden beispielsweise vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein als angemessen angesehen.
Mindesturlaub Azubi / Ausbildung
Auch für jugendliche Arbeitnehmer gilt ein jährlicher Mindesturlaub. Dieser ist in § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) geregelt. Die gewährten Urlaubstage werden entsprechend dem Alter des Jugendlichen gestaffelt.
- Er wird auf mindestens 30 Werktage festgelegt, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- Sollte der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sein, gelten mindestens 27 Werktage als Mindesturlaub.
- Mindestens 25 Werktage sind es, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- Jugendlichen, die im Bergbau unter Tage beschäftigt sind, wird ein zusätzlicher Urlaub von drei Werktagen gewährt.
JuraForum.de-Tipp: Berufsschülern ist der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien zu gewähren. Ist dies nicht der Fall, muss für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt werden.
Gesetzlicher Mindesturlaub bei Teilzeit
Auch Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, steht natürlich ein gesetzlicher Mindesturlaub zu, jedenfalls anteilig. Bei einer 4-Tage-Woche wären dies 16 Arbeitstage Urlaub im Jahr, wer eine 3-Tage-Woche hat, kann mit 12 Arbeitstagen Urlaub im Jahr rechnen.
Auszugehen ist dabei von einem gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr. Diese werden mit den tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert, um so die Urlaubstage zu erhalten.
Beispiel: Bei einer 2-Tage-Woche würde die Rechnung also folgendermaßen aussehen: 4 Wochen x 2 Arbeitstage = 8 Urlaubstage. Wer also 2 Tage die Woche arbeitet und 4 Wochen Urlaub haben möchte, benötigt lediglich 8 freie Arbeitstage, um 4 Wochen insgesamt der Arbeit fernbleiben zu können.
Letztlich haben alle Arbeitnehmer immer einen gleich langen Urlaub, nämlich 4 Wochen. Möchte man eine Woche Urlaub nehmen:
- muss der Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche 6 Tage Urlaub nehmen
- muss der Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche 5 Tage Urlaub nehmen
- muss der Arbeitnehmer mit einer 4-Tage-Woche 4 Tage Urlaub nehmen
- usw.
In jedem Fall hat dann jeder jeweils von Montag bis sonntags frei. Und jeder kommt mit seinen Urlaubstagen auf insgesamt 4 arbeitsfreie Wochen im Jahr.
Im Minijob
Auch Minijobber können sich auf das Bundesurlaubsgesetz berufen. Auch hier wird die Anzahl der Urlaubstage wieder entsprechend heruntergerechnet. Es kommt also ebenfalls nur darauf an, an wie vielen Werktagen der Minijobber wöchentlich arbeitet, die geleisteten Urlaubsstunden sind diesbezüglich irrelevant. Wer als Minijobber also 5 Tage die Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Urlaubstage. Unabhängig davon, ob er wöchentlich vielleicht nur zehn Arbeitsstunden leistet.
FAQ zum Mindesturlaub
Was ist der Mindesturlaub?
Der Mindesturlaub ist der gesetzlich vorgeschriebene Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Er dient der Erholung und Regeneration des Arbeitnehmers und ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der Mindesturlaub beträgt laut Gesetz 24 Werktage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche.
Wer hat Anspruch auf Mindesturlaub?
Jeder Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf Mindesturlaub. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und befristet Beschäftigte. Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub.
Wie berechnet sich der Mindesturlaub?
Der Mindesturlaub berechnet sich auf Basis der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers:
- Hat der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche, beträgt der Mindesturlaub 20 Arbeitstage (4 Wochen).
- Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 24 Arbeitstage.
Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Darf der Mindesturlaub ausgezahlt werden?
Der Mindesturlaub darf grundsätzlich nicht ausgezahlt werden. Er dient dazu, dem Arbeitnehmer eine Erholungsphase zu ermöglichen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer noch offenen Urlaubsanspruch hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub auszahlen. Eine Auszahlung von Urlaub während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Urlaub zu nehmen.
Darf der Arbeitgeber den Urlaub festlegen?
Ja. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen. Er muss jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, soweit dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub rechtzeitig und in Textform zu genehmigen oder abzulehnen. In der Regel muss der Urlaub mindestens zwei Wochen vor Beginn genehmigt werden. Der Arbeitgeber darf den Urlaub auch aus betrieblichen Gründen ablehnen, z.B. bei Engpässen in der Produktion oder wenn zu viele Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub beantragen.
Kann der Urlaubsanspruch verfallen?
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Resturlaub aus dem Vorjahr nicht einfach verfällt. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) (Aktenzeichen C-619/16 und C-684/16) dürfen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch erlöschen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Bisher galt die Regelung, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich zum Jahresende verfällt. Doch diese Regelung wurde durch das EU-Recht gekippt. Der EuGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren und ihm die Beweispflicht auferlegt.
Der Jahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er
- den Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und
- ihm ausreichend Zeit gegeben hat, um den Urlaub zu nehmen.
Dazu muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter schriftlich auffordern, den Urlaub zu nehmen und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfällt, wenn er ihn nicht nimmt. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen lassen, sofern der Arbeitnehmer den Urlaub nicht genommen hat.
Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, so hat er das Recht, den Urlaub zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. In diesem Fall muss er dem Arbeitgeber die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung unverzüglich mitteilen. Der Arbeitnehmer hat auch das Recht, den Urlaub abzubrechen und später neu zu beantragen. Der Arbeitgeber ist in beiden Fällen verpflichtet, den Urlaub zu genehmigen und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.
Was passiert bei Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung des noch nicht genommenen Urlaubs. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Urlaubstage auszahlen. Die Abgeltung erfolgt zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht genommen hat, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Auszahlung des Urlaubs verweigern.
JuraForum-Essentials: Insgesamt ist der Mindesturlaub ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland. Er gewährleistet, dass Arbeitnehmer sich regelmäßig erholen und Zeit für ihre Freizeitaktivitäten haben. Arbeitgeber sollten sich daher über die Regelungen zum Mindesturlaub informieren und sicherstellen, dass sie ihren Mitarbeitern den Urlaub gewähren, auf den sie Anspruch haben.
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